Dienstleistungen Brandschutz

Brandschutzplanung für Architekten und Bauherren

Mit Einführung der neuen Brandschutzvorschriften 2015 bestehen erhöhte Anforderungen an die Qualitätssicherung (QS) im Gebäudebrandschutz für Baueingabe, Planung, Ausführung und Kontrolle der Brandschutzmassnahmen.

Je nach Gebäudeklassifizierung müssen qualifizierte und zertifizierte Planer detaillierte Brandschutzpläne und Brandschutzkonzepte einreichen.

Gerne übernehmen wir die Brandschutzplanung für ihr Bauvorhaben.


Qualitätssicherung Brandschutz nach QS VKF

Mit den neuen Brandschutzvorschriften wurde am 1.1.2015 die Pflicht zur Qualitätssicherung für alle Neu- und Umbauten eingeführt. Die neue Brandschutzrichtlinie definiert die minimalen Massnahmen in allen Phasen – von der Planung über die Realisierung bis zum Betrieb von Bauten und Anlagen. Die Qualitätssicherung (QS) im Gebäudebrandschutz für Baueingabe, Planung, Ausführung und Kontrolle der Brandschutzmassnahmen ist je nach Gebäudeart und Ausdehnung von Bauten und Anlagen durch qualifizierte und VKF-zertifizierte Planer zu überwachen. Detaillierte Brandschutzpläne samt Brandschutzkonzepte sind der Gebäudeversicherung in geeigneter Form einzureichen. Für die einzelnen Gewerke sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen und die korrekte Ausführung zu überwachen. Nur dann erfolgt eine Betriebsbewilligung durch die Feuerpolizei.

Zur Wahrung der Unterhaltspflicht sind der Eigentümerschaft von Bauten und Anlagen mit dem Bezug alle dazu erforderlichen Dokumente abzugeben. Die entsprechenden Dokumente sind durch die Eigentümer- und Nutzerschaft bei wesentlichen Änderungen nachzuführen. Die Eigentümerschaft hat die entsprechenden Dokumente bis zum abgeschlossenen Rückbau einer Baute oder Anlage aufzubewahren und der Brandschutzbehörde bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

Gerne übernehmen wir die Aufgaben des Qualitätsmanagements für ihre Bauten und Anlagen.


Brandschutzkonzepte

Brandschutzkonzepte sind das Produkt einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen allen Planungsbeteiligten. Für individuelle Projekte erarbeiten wir Gesamtkonzepte. Dabei beachten wir das optimale Zusammenwirken des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes, um wirtschaftlich ausgewogene Lösungen entwickeln zu können. Ein Brandschutzkonzept beinhaltet die aufeinander abgestimmten, objektbezogenen Einzelmassnahmen aus dem vorbeugenden baulichen sowie technischen Brandschutz, dem organisatorischen und dem abwehrenden Brandschutz. Unter Berücksichtigung der Nutzung, des Brandrisikos und des zu erwartenden Schadenausmasses werden im Brandschutzkonzept die Einzelkomponenten und ihre Verknüpfungen im Hinblick auf die Schutzziele beschrieben und stellen somit eine zielorientierte Gesamtbewertung des Brandschutzes für das betreffende Bauvorhaben dar.

Ein Brandschutzkonzept hat immer einen Bezug zu einem bestimmten Planungsstand. Es muss im Laufe der Planung und Realisierung bei wesentlichen Änderungen, spätestens aber mit der Schlussabnahme überprüft und falls notwendig nachgeführt werden. Das nachgeführte Brandschutzkonzept ist Teil der Revisionsunterlagen Brandschutz.

Gerne erstellen wir ein massgeschneidertes Brandschutzkonzept für ihr Bauvorhaben.


Brandschutzpläne

Brandschutzpläne sind Bestandteil des Brandschutzkonzepts. Brandschutzpläne visualisieren detailliert die baulichen, technischen und vorbeugenden Brandschutzmassnahmen eines Brandschutzkonzeptes. Brandschutzpläne haben immer einen Bezug zu einem bestimmten Planungsstand. Sie müssen im Laufe der Planung und Realisierung bei wesentlichen Änderungen, spätestens aber mit der Schlussabnahme überprüft und falls notwendig nachgeführt werden. Nachgeführte Brandschutzpläne sind Teil der Revisionsunterlagen Brandschutz. Brandschutzpläne sind mit der Baubewilligung einzureichen. Für Einfamilienhäuser sind keine Brandschutzpläne nötig. Für alle übrigen Gebäudekategorien sind Brandschutzpläne und- Konzepte einzureichen.

Gerne erstellen wir Brandschutzpläne für ihr Vorhaben.


Flucht- und Rettungswegpläne

Flucht- und Rettungspläne komplettieren den betrieblichen Brandschutz und erhöhen die Sicherheit von Personen in Gebäuden. Zweck der Pläne ist die grafische Darstellung des Gebäudegrundrisses mit einfach nachvollziehbarer Darstellung der Flucht- und Rettungswege, der Erste-Hilfe-Einrichtungen und der brandschutztechnischen Einrichtungen für die Selbsthilfe im Notfall.

Gerne erstellen wir Flucht- und Rettungswegpläne für ihre Liegenschaften.


Brandschutzbewilligungen für Gemeindeverwaltungen

Viele Verwaltungen verfügen nicht über die nötigen personellen Ressourcen und beschäftigen keinen Feuerschutzbeauftragten mehr. Diese Aufgaben können kosteneffizient und professionell im Mandatsverhältnis ausgelagert werden.

Gerne übernehmen wir diese Tätigkeiten für Gemeindeverwaltungen:

  • Mitglied der Feuerschutzkommission stellen
  • Feuerschutz-Bewilligungen bei Baueingaben erteilen
  • Baukontrollen und Schlussabnahmen von Bauten und Anlagen
  • Bewilligung und Abnahme von Feuerungsanlagen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Kaminfeger